AGB
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen DJG Digital, Böhlaustraße 5, 81247 München (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Branding, Performance Marketing, SEO sowie Social Media Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Der KUNDE bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.
(3) Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt. (4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
(5) Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
(3) Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
(4) Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
§ 3 Leistungen
(1) Der ANBIETER ist eine Full-Service-Marketing-Agentur.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
(3) Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
(4) In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber soweit nicht anders geregelt – ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Followern, Mitarbeitern, eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen oder dergleichen) schuldet.
§ 4 Vergütung
(1) Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
(2) Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
(3) Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
(4) Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt.
(5) Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
§ 5 Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
(1) Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
(2) Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind.
(3) Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die seitens des Kunden bereitgestellt werden, und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Daten-
schutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
(4) Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, TeamViewer oder dergleichen) durchzuführen.
(5) Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzu- wirken.
§ 6 Besondere Vereinbarungen im Bereich Performance Marketing und Social Media Marketing
(1) Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt bzw. diesen Beauftragt, in seinem Namen Inhalte über Accounts des KUNDEN zu publizieren, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
(2) Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbe- kosten.
(3) Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit un- berührt.
(4) Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
§ 7 Besondere Vereinbarungen im Bereich Social Media Marketing und Content-Erstellung (inkl. Bildmaterial)
(1) Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kom- munikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Aufnahmen (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.
(2) Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
(3) Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem Anbieter sämtliche Vergütungs- pflichten erfüllt hat.
(4) Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Auf- nahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht ab- schließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).
§ 8 Verzug
(1) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
(2) Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
(3) Ist der KUNDE im Falle des Vorliegens eines Dauerschuldverhältnisses mit der Zahlung der vereinbarten monatlichen Vergütung gegenüber dem ANBIETER in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder einer erfolglosen Abmahnung berechtigt, außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
§ 9 Liefertermine
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
§ 10 Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kün- digung ist ausgeschlossen.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Abnahme
(1) Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
(2) Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
(3) Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforde- rung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 12 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich. (2) Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertrags- abschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verant- wortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Ge- bühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
§ 13 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
(2) Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehil- fen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nicht- einhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
(3) Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrläs- sigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Ver- tragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§ 14 Datenschutz, Geheimhaltung
(1) Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
(2) Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zu- gänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 15 Urheberrecht
(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte und Designs sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
(3) Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
(4) Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der ver- tragsgegenständlichen Inhalte und Designs während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Tex- te, Designs, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird ver- folgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
§ 16 Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
§ 17 Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Be- zeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München.
(2) Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung ver- weisen, Anwendung.
(3) Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
(4) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht be- rührt.
(5) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- bedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Be- nachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Oktober 2022